Die Abrechnung mit der privaten Krankenversicherung ist unproblematisch.
Dies gilt insbesondere für alle gynäkologischen, geburtshilflichen und psychotherapeutischen Behandlungen.
Sexualmedizinische, sexualtherapeutische und Paartherapeutische Behandlungen werden von den Krankenversicherungen in der Regel nicht übernommen und sind reine Selbstzahlerleistungen.
Abrechnungen erfolgen nach der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Über die Kosten der Behandlung gebe ich selbstverständlich vorab Auskunft.
Sollten doch einmal Schwierigkeiten mit Ihrer Krankenkasse auftreten, informieren Sie mich bitte, ich helfe nach meinen Möglichkeiten.
Die Erstattung der Behandlungskosten durch gesetzliche Versicherungen ist mitunter problematisch.
Nur im Einzelfall erstatten gesetzliche Krankenversicherungen Teile der Rechnung von Privatärzten, obwohl die gültige Rechtsprechung eigentlich eine Erstattung vorsieht.
In jedem Falle ist es sinnvoll, je nach Erkrankung, mit der entsprechenden gesetzlichen Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und eine Erstattung der Kosten zu beantragen.